Sichern Sie sich ab bei Neuanschaffungen

Jeden Tag tätigen wir Käufe, ohne explizit einen Vertrag zu unterschreiben. Doch gerade bei größeren Anschaffungen oder bei Bestellungen im Internet ist Vorsicht geboten. Hier sieht das deutsche Recht einen gesetzlich normierten Vertragstyp vor: den Kaufvertrag. Falls Sie unsicher sind, lassen Sie sich von Rechtsanwalt Welcker beraten, bevor Sie unterschreiben!

Zu beiderseitigen Gunsten

Bei einem Kaufvertrag wird der Verkäufer zur Übereignung einer Kaufsache verpflichtet und der Käufer zu deren Bezahlung. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware ohne Mängel am vereinbarten Datum zu liefern und das Eigentum daran zu übertragen. Der Käufer dagegen ist verpflichtet, den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen und den von ihm gekauften Gegenstand entgegenzunehmen.

Häufig kommt es vor, dass der gekaufte oder vielleicht sogar noch zu fertigende Gegenstand mit Mängeln behaftet ist oder nicht fristgerecht geliefert wird. Herr Rechtsanwalt Welcker informiert Sie über mögliche und sinnvolle Rücktrittsklauseln und die Gewährleistung bei Mängeln des gekauften Gegenstandes.

Themen und Leistungen im Bereich Kaufrecht im Überblick:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbraucherschutz
  • Form des Kaufvertrags
  • Gewährleistung bei Mängeln
  • Garantie
  • Eigentumsvorbehalt
  • Gewährleistungsausschluss
  • Verbrauchsgüterkauf
  • Barkauf
  • Kreditkauf