Ausführlich beraten – gründlich abgesichert

Sie sind Makler oder Architekt und wollen sich rechtlich absichern? Oder planen Sie als Privatperson oder Firma einen Makler oder Architekten für Ihr Bauvorhaben zu engagieren?

Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Welcker beraten!

Maklerrecht

Der Bereich des Maklerrechts umfasst alle Rechtsfragen über die Beauftragung eines Maklers, wobei die Rechtsordnung zwischen Wohnungsmakler und Immobilienmakler unterscheidet und jeweils unterschiedliche Anforderungen an deren Tätigkeiten stellt.

Rechtsanwalt Welcker kennt sich aus im Paragraphendschungel und berät Sie zuverlässig zur aktuellen Rechtslage. Dabei ist das komplexe Maklervertragsrecht (vom Alleinauftrag bis zum Doppelmakler) ebenso Gegenstand der Betreuung seiner Mandanten wie die Geltendmachung des Maklerhonorars.

Architektenrecht

Im Bereich des Architektenrechts berät Rechtsanwalt Welcker sowohl Architekten als auch Auftraggeber.

Er erstellt Architektenverträge, die auf Ihre individuelle Auftragssituationen zugeschnitten sind und den Zusammenhang zwischen Bau- und Planungsaufgabe berücksichtigen. Durch eine präzise Vertragsgestaltung können so spätere Honorarstreitigkeiten vermieden werden.

Ebenso steht Rechtsanwalt Welcker beratend bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Architekten an Ihrer Seite.

Themen und Leistungen im Bereich Makler- und Architektenrecht im Überblick:

  • vorvertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten
  • Gestaltung von Maklerverträgen
  • Gestaltung von Architektenverträgen
  • Durchsetzung von Honoraransprüchen
  • Bearbeitung von Architektenhaftpflichtfällen
  • Haftungsbeschränkung und AGB
  • Generalplanervertrag
  • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund