Rechtlich auf Augenhöhe

Rechtsanwalt Welcker berät Sie umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Zum allgemeinen Zivilrecht zählen alle Angelegenheiten, welche die Rechtsverhältnisse von Bürgern untereinander und von Bürgern zu Unternehmen regeln. Oftmals sind hier das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht betroffen. Etwa bei Problemen mit der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Garantiefragen, Vertragsrücktritt und Schadenersatzforderungen steht Ihnen Rechtsanwalt Welcker mit Rat und Tat zur Seite.

Aus Schaden wird man klug – daher rechtzeitig beraten lassen!

Rechtsanwalt Welcker bietet darüber hinaus Hilfe bei allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei Fragen zur Gültigkeit, Widerrufbarkeit und Kündbarkeit von Verträgen oder einzelnen Vertragsklauseln. Auch bei Vertragsgestaltungen kann Ihnen Herr Rechtsanwalt Welcker dank seiner juristischen Kenntnisse und Praxiserfahrung behilflich sein. Unter das allgemeine Zivilrecht fallen neben den oben genannten Problemfeldern u.a. auch Fragen der ungerechtfertigten Bereicherung, Fragen des Nachbarschaftsrechts, Handwerksleistungen, Schmerzensgeldansprüche und Unterlassungsansprüche.

Rechtsanwalt Welcker wird Sie kompetent beraten und begleiten.

Themen und Leistungen im Bereich allgemeines Zivilrecht im Überblick:

  • Kaufrecht
  • Schenkungsrecht
  • Darlehensrecht
  • Dienst- und Werkvertragsrecht
  • Nachbarrecht
  • Ungerechtfertigte Bereicherung