Mit Rechtsanwalt Welcker sicher weiterfahren
Zu schnell und bei Rot über die Ampel gefahren?
In einen gravierenden Unfall verwickelt?
Probleme mit der Werkstatt oder beim Autokauf?
Egal ob eine Beschuldigung durch eine Ordnungsbehörde oder Staatsanwaltschaft vorliegt oder ob es um Schadensersatzansprüche bei einem Unfall geht – Rechtsanwalt Welcker löst für Sie alle Probleme rund um den Führerschein, alle Belange rund um das Bußgeld und das Verkehrsstrafrecht und sämtliche Schwierigkeiten mit der Werkstatt oder beim Autokauf.
Rechtsanwalt Welcker regelt das für Sie
Im Zuge einer Rechtsberatung schätzt Rechtsanwalt Welcker für seine Mandanten mögliche Erfolgsaussichten im individuellen Fall ein, wickelt Versicherungsproblematiken ab und kann Akteneinsicht für Sie vornehmen – z.B. um zu überprüfen, ob ein Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid erfolgversprechend ist.
Rechtsanwalt Welcker arbeitet stets in Ihrem Sinne und hilft so beispielweise auch bei der Suche nach außergerichtlichen Einigungen. Aber selbstverständlich gehört es auch zu seinen Aufgaben, Sie vor Staatsanwaltschaften, Behörden und Gerichten zu vertreten und zu verteidigen.
Schwerpunkte im Bereich Verkehrsrecht im Überblick
- Bußgeldbescheid
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- fahrlässige Körperverletzung
- Fahrverbot
- Fahrzeugmängel
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallkosten
- Problemkreis Totalschaden
- Reparaturkosten
- Sachverständigenkosten
- Schmerzensgeld
- Rotlichtverstoß an der Ampel
- Unfallflucht
- Wertminderung uvm.
Guter Rat muss nicht teuer sein …
… denn die Beauftragung eines Anwaltes mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfallereignis ist eine adäquate Schadensfolge. Und deshalb sind häufig die durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstandenen Kosten von der in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherung zu tragen.